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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ILFP Legal Partners LLC („ILFP“) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zug, Schweiz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf alle an ILFP erteilten Instruktionen, Aufträge und Vereinbarungen sowie auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Mandantschaft („Mandantschaft“). Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als ILFP mit der Mandantschaft nichts anderes schriftlich vereinbart hat (z. B. in einer Mandatsvereinbarung oder Dienstleistungsvereinbarung).

Im Falle von Widersprüchen zwischen der Vereinbarung, diesen AGB und einer durch die Mandantschaft erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in der folgenden Reihenfolge massgeblich sein:

  1. Vereinbarung
  2. AGB
  3. Vollmacht

Diese AGB gelten auch für alle juristischen Personen, natürlichen Personen (wie z. B. Angestellte, Konsulenten oder Partner) und Dritte, welche direkt oder indirekt in irgendeiner Weise bei der Ausführung der Weisungen involviert sind, sowie für alle juristischen und natürlichen Personen, für deren Handeln ILFP verantwortlich ist.

2. Mandatsverhältnis und Instruktionen

Jedem Mandatsverhältnis zwischen ILFP und der Mandantschaft muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung von ILFP zu Grunde liegen.

Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit ILFP geschlossen, auch wenn die Mandantschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.

ILFP ist Vertragspartner der Mandantschaft. ILFP haftet für die Leistungen und die Beratung durch jeden einzelnen Partner oder Mitarbeiter von ILFP. Ein Auftrag gilt auch dann als an ILFP erteilt, wenn die Mandantschaft ausdrücklich oder stillschweigend die Ausführung eines bestimmten Mandats durch eine bestimmte Person vorgesehen hat.

Der Umfang des Mandats von ILFP bestimmt sich nach den von der Mandantschaft mitgeteilten und von ILFP akzeptierten Umständen, Sachverhalten und Instruktionen. Die Mandantschaft stellt sicher, dass ILFP rechtzeitig alle Informationen erhält, die ILFP für die Ausführung des Auftrages benötigt oder die für den Auftrag wesentlich sind. Die Mandantschaft kann sich ausserhalb des Mandats nicht auf die Beratung und die Leistungen von ILFP berufen oder sich losgelöst vom Mandat auf diese abstützen.

ILFP nimmt Instruktionen von der Mandantschaft oder den von der Mandantschaft dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Mandantschaft stimmt zu, dass ILFP berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.

Die Mandantschaft gewährleistet, dass ILFP alle Informationen erhält, die ILFP vernünftigerweise benötigt, um das Mandat zu erfüllen, oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandats wesentlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird ILFP die Informationen, welche sie von der Mandantschaft oder anderen für die Mandantschaft handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Mandantschaft anerkennt, dass ILFP sich bei der Erfüllung des Mandats auf solche Informationen verlassen darf.

Falls ILFP für dieselbe Mandantschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Mandantschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Mandantschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt dem entsprechenden Team mitzuteilen.

3. Honorar und Rechnungsstellung

3.1 Stundensätze

Sofern im zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrag nicht anders geregelt oder schriftlich ausdrücklich vereinbart, berechnet ILFP die Vergütung für seine Dienstleistungen auf Grundlage der geltenden Stundensätze und des aufgewendeten Zeitaufwands; die Mandantschaft erklärt sich mit dieser Vergütung einverstanden. ILFP verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich naturgemässer Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Die erbrachten Leistungen werden in der Rechnungsstellung detailliert benannt.

Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. ILFP behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis anzupassen.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwarteten Beratungskosten lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Beratungskosten exklusive Auslagen, Steuern usw.

ILFP hält sich an die Grundsätze der strikten Einhaltung vereinbarter Zeitpläne, des gegenseitigen Respekts für getroffene Vereinbarungen und der Gleichbehandlung aller Mandantinnen und Mandanten, um eine ordnungsgemässe Durchführung der Aufträge sicherzustellen. Alle Besprechungen zwischen ILFP und der Mandantschaft werden rechtzeitig einberufen und organisiert, wobei der Zeitplan von beiden Parteien ordnungsgemäss abgestimmt werden muss. Eine Besprechung gilt als vereinbart, wenn beide Parteien die Einladung zu einem Online- oder Präsenztermin per E-Mail-Austausch und/oder schriftlicher Bestätigung angenommen haben.

Sollte die Mandantschaft nicht zu einem vereinbarten Termin erscheinen und dies nicht mindestens zwei (2) Stunden vorher per E-Mail und/oder schriftlicher Mitteilung ankündigen, behält sich ILFP das Recht vor, eine Gebühr für mindestens eine Stunde zum geltenden Stundensatz für die von dem entsprechenden ILFP-Teammitglied aufgewendete Zeit zu berechnen. Die anfallende Gebühr für das Nichterscheinen wird im nächsten Rechnungslauf berücksichtigt und der Mandantschaft entsprechend in Rechnung gestellt.

3.2 Auslagen

Zusätzlich zum Honorar stellt ILFP eine Kleinspesenpauschale von 3 % des Gesamthonorars zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Versandkosten, Telefon- und Faxkosten, Kosten für die elektronische Kommunikation, Auslagen für Fotokopien sowie Auslagen für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen etc. gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes in Rechnung.

Aufwendungen, welche einzeln einen Betrag von CHF 90.00 übersteigen, sowie für und im Namen der Mandantschaft beglichene Posten werden separat in Rechnung gestellt, d. h. zusätzlich zur Kleinspesenpauschale von 3 %. ILFP behält sich das Recht vor, solche Drittrechnungen der Mandantschaft zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

ILFP ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich — jedoch nicht beschränkt auf — Übersetzungsdienstleistungen und Ähnliches, und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft abzuschliessen.

3.3 Rechnungsstellung und Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von ILFP innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ausstellung zu begleichen, es sei denn, der Rechnungsbetrag ist durch einen Vorschuss gedeckt. Die Mandantschaft ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Mandantschaft ohne Weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich ILFP das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Mandantschaft einzustellen. Handlungen von ILFP im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Mandantschaft zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

Die Mandantschaft entbindet ILFP und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Partner oder andere mit ILFP verbundene Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Beratungskosten und Auslagen von ILFP nötigen Ausmass.

3.4 Kostenvorschuss und Zahlung

ILFP kann die Mandantschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Beratungskosten und Auslagen zu zahlen. ILFP behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

3.5 Umstellung auf Stundenabrechnung

Falls ILFP und die Mandantschaft eine Vereinbarung über Domizil- und Buchhaltungsdienstleistungen getroffen haben, bei der andere Gebühren als Stundensätze (z. B. jährliche Pauschalgebühren oder andere vereinbarte Regelungen) gelten, hat die Mandantschaft die rechtzeitigen Zahlungsbedingungen gemäss Absatz 3.3 dieser AGB einzuhalten, wie in den vereinbarten und ordnungsgemäss unterzeichneten Vereinbarungen festgelegt. Werden Rechnungen für Buchhaltungs- und/oder Domizilierungsleistungen nicht fristgerecht gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen, behält sich ILFP das Recht vor, auf ein Stundenabrechnungsmodell für diese Dienstleistungen umzustellen, um eine ununterbrochene Leistungserbringung sicherzustellen.

Die Rechnung für die stundenbasierte Abrechnung wird am Ende des jeweiligen Monats auf Grundlage der geltenden Stundensätze der beteiligten ILFP-Mitarbeiter erstellt.

3.6 Domizil-, Buchhaltungs-, AML- und Anwendungspakete

Domizil-, Buchhaltungs-, Anti-Geldwäscherei- und Anwendungspakete („Pakete“) sind grundsätzlich nicht erstattbar. Die Mandantschaft anerkennt, dass alle Gebühren für diese Pakete endgültig sind, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen vollständig oder teilweise genutzt wurden. Jegliche abweichende Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung von ILFP.

4. Vertraulichkeit und Offenlegung

ILFP untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. ILFP behandelt alle von der Mandantschaft erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Die Geheimhaltungsverpflichtungen von ILFP beziehen sich nicht auf Informationen, (i) die nachweislich rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder werden, (ii) die zum Zeitpunkt der Beauftragung von ILFP allgemein bekannt waren oder (iii) die nach der Beauftragung von ILFP allgemein bekannt werden, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflichten nach diesen AGB vorliegt.

Die Mandantschaft erklärt sich damit einverstanden, dass ILFP relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um seine Ansprüche gegenüber der Mandantschaft gemäss Abschnitt 3.3 oben durchzusetzen. Ausserdem kann ILFP im Vertrauen auch relevante Informationen an seine Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann ILFP zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten von ILFP vor. In diesem Fall wird ILFP (wo zulässig und durchführbar) die Mandantschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

ILFP kann rechtliche Dienstleistungen und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen, Dolmetsch-Dienstleistungen etc.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.

Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es ILFP erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Mandantschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.

Es kann vorkommen, dass ILFP für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Mandantschaft tätig sind oder welche die Mandantschaft als Konkurrenz betrachten kann. ILFP untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Mandantschaft bekannt zu geben.

5. Interessenkonflikte / Verhältnis zu anderen Mandanten

Es kann vorkommen, dass ILFP ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Mandantschaft aufgrund von gesetzlichen, standesrechtlichen oder internen Vorschriften einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen von ILFP gegenüber der Mandantschaft und anderen Mandanten oder zwischen den Interessen von ILFP und den Interessen der Mandantschaft besteht. Die Mandantschaft verpflichtet sich, ILFP jederzeit alle für die Durchführung einer Prüfung von Interessenkonflikten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Mandantschaft gehalten, ILFP umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

Die Mandantschaft anerkennt, dass ILFP bei einer Annahme eines Mandats keine Exklusivität in Bezug auf die Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.

Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann ILFP bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Mandantschaft oder mit der Mandantschaft verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Mandanten agieren, sofern ILFP dabei nicht seine Pflichten gegenüber der Mandantschaft verletzt.

6. Kommunikation

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Mandantschaft zu, dass ILFP elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit der Mandantschaft oder mit Dritten über die Belange der Mandantschaft zu kommunizieren. Die Mandantschaft anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. ILFP ist für solche Risiken nicht haftbar.

ILFP weist die Mandantschaft an, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen.

Für Videokonferenzen oder andere Formen der Kommunikation sowie für die Leistungserbringung oder Datenspeicherung kann ILFP externe IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter mit Servern in der Schweiz oder im Ausland einsetzen, die Risiken für die Datensicherheit bergen können. Erwartet die Mandantschaft weitergehende Informationen und/oder besondere Sicherheitsmassnahmen, so ist ILFP vorab zu kontaktieren bzw. entsprechend zu informieren.

Sämtliche Mitarbeiter von ILFP haben Zugang zu den Daten und Informationen der Mandantschaft, es sei denn, ILFP hält dies für unangemessen oder die Mandantschaft weist ILFP an, den Zugang zu bestimmten Daten oder Informationen zu beschränken.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Mandantschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen ILFP richten. Hiermit erklärt die Mandantschaft, dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit ILFP verbundenen Personen verzichtet.

Jegliche Beratung durch ILFP erfolgt ausschliesslich zugunsten der Mandantschaft und darf ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von ILFP nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet werden oder anderen Personen bekanntgegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Mandantschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).

Falls die Rolle von ILFP darin besteht, die Mandantschaft darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der Mandantschaft zu koordinieren, ist ILFP nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Mandantschaft sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Mandantschaft geeignet sind.

Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist ILFP weder für Beratungen über ausländisches Recht, d. h. nicht schweizerisches Recht, noch für steuerliche Beratungen haftbar. ILFP ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Mandantschaft auf den neusten Stand zu bringen.